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Stromtarife vergleichen: So findest du einen fairen Anbieter

Der Beitrag zeigt, wie Haushalte Stromtarife anhand von Jahreskosten, Vertragsbedingungen, Preisgarantien, Boni, Ökostrom und Wechselprozess sachgerecht vergleichen.

Stromtarife vergleichen: So findest du einen günstigen und fairen Anbieter

Ein Stromtarif sollte nicht nur anhand eines auffällig niedrigen Werbepreises ausgewählt werden. Entscheidend sind die voraussichtlichen Gesamtkosten, die Vertragsbedingungen und die Frage, wie sich der Preis nach Ablauf eines möglichen Bonus entwickelt.

Ein regelmäßiger Vergleich kann deshalb sinnvoll sein. Das bedeutet nicht, dass du zwingend jedes Jahr wechseln musst. Ein Wechsel lohnt sich nur, wenn das neue Angebot unter Berücksichtigung aller Kosten und Bedingungen tatsächlich besser zu deinem Haushalt passt.

In diesem Beitrag erfährst du, welche Angaben du für einen Stromvergleich benötigst, wie sich der Strompreis zusammensetzt und woran du einen verbraucherfreundlichen Tarif erkennst.

Warum du deinen Stromtarif regelmäßig prüfen solltest

Tarifangebote und Vertragsbedingungen können sich verändern. Gleichzeitig kann ein ursprünglich günstiger Vertrag im Laufe der Zeit an Attraktivität verlieren.

Besonders sinnvoll ist eine Prüfung:

  • nach Erhalt der Jahresabrechnung,
  • vor Ablauf einer Preisgarantie,
  • vor dem Ende der Erstlaufzeit,
  • nach einer angekündigten Preisänderung,
  • wenn sich dein Stromverbrauch deutlich verändert hat,
  • wenn eine Wärmepumpe, Wallbox oder elektrische Warmwasserbereitung hinzugekommen ist.

Vergleiche dabei nicht nur den beworbenen Jahrespreis. Maßgeblich sind insbesondere:

  • Arbeitspreis,
  • Grundpreis,
  • Vertragslaufzeit,
  • Kündigungsfrist,
  • Preisgarantie,
  • Bonusbedingungen,
  • Zahlungsweise,
  • mögliche zusätzliche Messkosten.

Arbeitspreis und Grundpreis

Die meisten klassischen Stromtarife bestehen aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und einem festen Grundpreis.

Arbeitspreis

Der Arbeitspreis wird in Cent pro Kilowattstunde angegeben. Er wird mit deinem tatsächlichen Stromverbrauch multipliziert.

Je höher dein Verbrauch ist, desto stärker wirkt sich der Arbeitspreis auf die Jahreskosten aus. Das betrifft beispielsweise Haushalte mit:

  • elektrischer Warmwasserbereitung,
  • Wärmepumpe,
  • Elektroauto,
  • Klimaanlage,
  • vielen stromintensiven Geräten.

Grundpreis

Der Grundpreis fällt unabhängig vom Verbrauch an. Er wird meist monatlich oder jährlich angegeben.

Bei einem niedrigen Stromverbrauch kann ein geringer Grundpreis besonders wichtig sein. Bei einem hohen Verbrauch kann dagegen ein etwas höherer Grundpreis in Verbindung mit einem niedrigeren Arbeitspreis günstiger sein.

Vergleiche deshalb immer die gesamten Jahreskosten:

Jahresverbrauch × Arbeitspreis + jährlicher Grundpreis

Weitere Preisbestandteile

Der Haushaltsstrompreis enthält neben Beschaffung und Vertrieb unter anderem:

  • Netzentgelte,
  • Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb,
  • Stromsteuer,
  • Umsatzsteuer,
  • Konzessionsabgabe,
  • energiewirtschaftliche Umlagen und Aufschläge.

Ob Kosten des Messstellenbetriebs bereits im Tarifpreis enthalten sind oder gesondert berechnet werden, hängt von der jeweiligen Vertrags- und Messkonstellation ab. Prüfe deshalb das Preisblatt, die Tarifbedingungen und gegebenenfalls die Rechnung des Messstellenbetreibers.

Diese Angaben benötigst du für den Vergleich

Für eine erste Tarifberechnung reichen gewöhnlich:

  1. deine Postleitzahl,
  2. dein Jahresverbrauch in Kilowattstunden.

Den zuverlässigsten Verbrauchswert findest du auf der letzten Jahresabrechnung. Verwende möglichst deinen tatsächlichen Verbrauch und nicht nur einen pauschalen Schätzwert.

Liegt noch keine Abrechnung vor, können Durchschnittswerte eine erste Orientierung geben.

Durchschnittswerte für Wohnungen im Mehrfamilienhaus

Die folgenden Werte gelten für Wohnungen ohne elektrische Warmwasserbereitung:

Tabelle im Artikel
Haushaltsgröße Durchschnittlicher Jahresverbrauch
1 Person etwa 1.200 kWh
2 Personen etwa 1.900 kWh
3 Personen etwa 2.400 kWh
4 Personen etwa 2.600 kWh

Bei elektrischer Warmwasserbereitung liegen die Werte deutlich höher. Auch in Ein- und Zweifamilienhäusern ist der durchschnittliche Verbrauch meist größer, weil dort beispielsweise Außenbeleuchtung, Garten, Garage oder zusätzliche Haustechnik hinzukommen können.

Beim Vertragsabschluss werden regelmäßig weitere Angaben benötigt:

  • Name und Anschrift,
  • Zählernummer oder Marktlokations-ID,
  • bisheriger Lieferant,
  • bisherige Kundennummer,
  • gewünschter Lieferbeginn,
  • gegebenenfalls aktueller Zählerstand.

Die Marktlokations-ID findest du normalerweise auf deiner Stromrechnung. Sie bezeichnet die jeweilige Verbrauchsstelle eindeutig.

Angebote richtig vergleichen

Mehrere Angebote prüfen

Vergleichsportale können einen ersten Marktüberblick liefern. Die angezeigten Ergebnisse hängen jedoch von den gewählten Filtern und der Sortierung ab.

Prüfe interessante Angebote deshalb zusätzlich auf der Internetseite des jeweiligen Anbieters. Vergleiche dort:

  • Arbeitspreis,
  • Grundpreis,
  • Vertragslaufzeit,
  • Kündigungsfrist,
  • Preisgarantie,
  • Bonusbedingungen,
  • Zahlungsweise,
  • zusätzliche Kosten.

Speichere das Angebot oder fertige einen Bildschirmabzug an. So kannst du später nachvollziehen, welche Konditionen beim Vertragsabschluss angezeigt wurden.

Kosten im ersten und zweiten Jahr vergleichen

Ein Bonus kann den Preis im ersten Vertragsjahr deutlich reduzieren. Im zweiten Jahr entfällt dieser Vorteil normalerweise.

Vergleiche daher mindestens:

  1. die Gesamtkosten im ersten Jahr einschließlich Bonus,
  2. die regulären Jahreskosten ohne Bonus,
  3. die Kosten nach Ablauf einer Preisgarantie.

Möchtest du nicht regelmäßig wechseln, solltest du den Bonus bei der ersten Sortierung nicht einrechnen lassen.

Vertragslaufzeit und Verlängerung

Erstlaufzeit

Eine Vertragslaufzeit von ungefähr zwölf Monaten kann einen praktikablen Kompromiss zwischen Planungssicherheit und Flexibilität darstellen.

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen Verbraucher bei einem Dauerschuldverhältnis grundsätzlich nicht länger als zwei Jahre an die Erstlaufzeit gebunden werden.

Eine zulässige Höchstdauer ist jedoch nicht automatisch eine Empfehlung. Prüfe, ob eine längere Bindung durch einen erkennbaren Preisvorteil oder eine passende Preisgarantie gerechtfertigt ist.

Automatische Verlängerung

Nach der gegenwärtigen Regelung des § 309 BGB darf sich ein Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur auf unbestimmte Zeit verlängern, wenn er anschließend mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden kann.

Auch die Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit darf in solchen Allgemeinen Geschäftsbedingungen höchstens einen Monat betragen.

Bei Verträgen, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, können ältere Verlängerungsklauseln weiterhin eine Rolle spielen. Prüfe deshalb den Vertrag und die Angaben auf der letzten Rechnung.

Grundversorgung

Ein Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen in Textform gekündigt werden. Der Grundversorger darf für die Kündigung oder den Lieferantenwechsel kein gesondertes Entgelt verlangen.

Preisgarantie und Festpreisvertrag

Eine Preisgarantie schützt nicht automatisch vor jeder denkbaren Preisänderung. Entscheidend ist, welche Preisbestandteile von der Garantie erfasst werden.

Bei einer eingeschränkten Preisgarantie können beispielsweise Änderungen folgender Bestandteile ausgenommen sein:

  • Steuern,
  • Abgaben,
  • Umlagen,
  • Netzentgelte,
  • Messentgelte.

Prüfe deshalb:

  • Beginn und Ende der Garantie,
  • erfasste Preisbestandteile,
  • ausdrücklich ausgeschlossene Bestandteile,
  • Verhältnis zwischen Garantiezeitraum und Vertragslaufzeit.

Von einer gewöhnlichen tariflichen Preisgarantie ist der gesetzlich geregelte Festpreisvertrag zu unterscheiden. Stromlieferanten mit mehr als 200.000 Letztverbrauchern müssen grundsätzlich auch einen Festpreisvertrag mit einer bindenden Laufzeit von mindestens zwölf Monaten anbieten. Garantiert wird dabei mindestens der vom Lieferanten beeinflussbare Versorgeranteil. Andere Preisbestandteile können unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen weiterhin angepasst werden.

Preisänderung und Sonderkündigung

Ändert ein Lieferant aufgrund eines vertraglichen Änderungsrechts den Preis oder andere Vertragsbedingungen, muss er Haushaltskunden grundsätzlich spätestens einen Monat vor Wirksamwerden informieren.

In diesem Fall kann der Vertrag grundsätzlich ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gekündigt werden. Für einzelne gesetzlich geregelte Fälle, etwa die unveränderte Weitergabe bestimmter Umsatzsteueränderungen, bestehen Ausnahmen.

Bei einer Sonderkündigung solltest du nicht ungeprüft davon ausgehen, dass der neue Anbieter alle erforderlichen Schritte rechtzeitig übernimmt. Erkläre die Kündigung im Zweifel selbst in Textform und informiere den neuen Lieferanten über den gewünschten Lieferbeginn.

Bonuszahlungen

Sofortbonus und Neukundenbonus können die Kosten des ersten Vertragsjahres reduzieren. Sie dürfen aber nicht den Blick auf die regulären Tarifkosten verstellen.

Prüfe insbesondere:

  • Höhe des Bonus,
  • Auszahlungszeitpunkt,
  • Mindestbelieferungsdauer,
  • Definition des Neukunden,
  • mögliche Ausschlüsse,
  • Kosten ab dem zweiten Vertragsjahr.

Kontrolliere später auf der Jahres- oder Schlussrechnung, ob der Bonus tatsächlich und in der vereinbarten Höhe berücksichtigt wurde.

Keine langfristige Vorkasse

Bei Vorkasse zahlst du einen größeren Betrag für mehrere Monate oder ein ganzes Jahr im Voraus.

Das erhöht dein finanzielles Risiko. Wird der Lieferant insolvent, können bereits vorausgezahlte Beträge ganz oder teilweise ausfallen.

Bevorzuge deshalb eine Abrechnung über angemessene monatliche Abschläge. Prüfe außerdem, ob zwölf Abschläge vorgesehen sind und ob deren Höhe zu deinem realistischen Jahresverbrauch passt.

Ökostrom richtig beurteilen

Bei einem Ökostromtarif wird bilanziell nachgewiesen, dass für die gelieferte Strommenge entsprechende Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien verwendet und entwertet wurden.

Der Strom wird dabei nicht über eine eigene Leitung bis zu deiner Steckdose transportiert. Im Verbundnetz lässt sich physikalisch nicht unterscheiden, aus welcher Erzeugungsanlage eine einzelne Kilowattstunde stammt.

Herkunftsnachweise verhindern jedoch, dass dieselbe Eigenschaft als erneuerbarer Strom mehrfach vermarktet wird. Sie bewerten nicht automatisch, welchen zusätzlichen Beitrag ein Tarif zum Ausbau erneuerbarer Energien leistet.

Für diese zusätzliche Bewertung können Ökostromlabel relevant sein. Das Umweltbundesamt nennt insbesondere:

  • Grüner-Strom-Label,
  • ok-power-Label.

Diese Label sehen eine Förderung neuer Anlagen durch den Ökostrombezug vor.

Vergleiche trotzdem auch bei einem Ökostromtarif Preis, Laufzeit, Kündigungsfrist, Garantie und Zahlungsbedingungen.

Wird beim Anbieterwechsel der Strom unterbrochen?

Ein regulärer Lieferantenwechsel führt normalerweise nicht zu einer Unterbrechung der Stromversorgung.

Leitungen, Zähler und Netzbetreiber bleiben unverändert. Geändert werden vor allem:

  • der Liefervertrag,
  • die energiewirtschaftliche Zuordnung,
  • die Abrechnung.

Entnimmst du Strom, ohne zuvor einen anderen Liefervertrag abgeschlossen zu haben, entsteht regelmäßig ein Grundversorgungsverhältnis. Bei bestimmten Zuordnungsproblemen kann vorübergehend die Ersatzversorgung greifen.

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Die Bundesnetzagentur setzt den beschleunigten werktäglichen Stromlieferantenwechsel seit dem 6. Juni 2025 um.

Der aktuelle § 20a EnWG bestimmt zusätzlich, dass der technische Vorgang des Energielieferantenwechsels seit dem 1. Januar 2026 binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein muss.

Das betrifft ausschließlich den technischen Marktprozess. Bestehende:

  • Vertragslaufzeiten,
  • Kündigungsfristen,
  • Preisgarantien,
  • sonstige Vertragsbedingungen

werden dadurch nicht verkürzt.

Ein rückwirkender Lieferantenwechsel ist nicht möglich. Schließe den neuen Vertrag deshalb rechtzeitig vor dem gewünschten Lieferbeginn ab.

Der neue Lieferant muss unverzüglich in Textform bestätigen, ob und zu welchem Termin er die Belieferung aufnehmen kann. Der Lieferantenwechsel darf für dich mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Ersatzversorgung

Kann eine Verbrauchsstelle vorübergehend keinem Liefervertrag zugeordnet werden, übernimmt regelmäßig der örtliche Grundversorger die Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung ist auf höchstens drei Monate begrenzt. Währenddessen kannst du einen neuen Liefervertrag abschließen. Die Preise der Ersatzversorgung können höher sein als andere verfügbare Tarife und unterliegen besonderen Anpassungsregeln.

Lies beim Eintritt in die Ersatzversorgung den Zählerstand ab und teile ihn dem Grundversorger und dem Netzbetreiber mit.

So läuft der Anbieterwechsel ab

  1. Ermittle deinen tatsächlichen Jahresverbrauch.
  2. Vergleiche Arbeitspreis, Grundpreis und Vertragsbedingungen.
  3. Prüfe das Angebot auf der Internetseite des Anbieters.
  4. Speichere Tarifdetails und Vertragsunterlagen.
  5. Schließe den neuen Vertrag ab.
  6. Prüfe die Bestätigung des Lieferbeginns.
  7. Kontrolliere, ob der bisherige Vertrag fristgerecht beendet wird.
  8. Lies am Wechseltag den Zählerstand ab.
  9. Fotografiere den Zähler als Nachweis.
  10. Übermittle den Zählerstand an die beteiligten Unternehmen.
  11. Prüfe die Schlussrechnung des bisherigen Lieferanten.
  12. Kontrolliere den neuen Abschlag.

Bei einer normalen Kündigung erledigt der neue Lieferant die Kündigung häufig aufgrund einer Vollmacht. Bei einer Sonderkündigung oder einer sehr nahen Kündigungsfrist solltest du selbst handeln.

Checkliste für einen verbraucherfreundlichen Stromtarif

Vor dem Vertragsabschluss solltest du folgende Fragen beantworten:

  • Sind Arbeitspreis und Grundpreis eindeutig angegeben?
  • Wurde dein tatsächlicher Jahresverbrauch verwendet?
  • Sind alle zusätzlichen Kosten erkennbar?
  • Wie lang ist die Erstlaufzeit?
  • Wie verlängert sich der Vertrag?
  • Wie lang ist die Kündigungsfrist?
  • Welche Bestandteile umfasst die Preisgarantie?
  • Wie hoch sind die Kosten ohne Bonus?
  • Sind die Bonusbedingungen verständlich?
  • Sind zwölf angemessene Abschläge vorgesehen?
  • Wird keine langfristige Vorkasse verlangt?
  • Stimmen Portalangebot und Anbieterangebot überein?
  • Wurde das Angebot gespeichert?
  • Gibt es bei Ökostrom ein aussagekräftiges Label?
  • Ist der gewünschte Lieferbeginn schriftlich bestätigt?

Fazit

Der niedrigste angezeigte Jahrespreis ist nicht automatisch das beste Angebot.

Entscheidend sind:

  • realistische Gesamtkosten,
  • transparente Preisbestandteile,
  • eine angemessene Vertragslaufzeit,
  • eine kurze Kündigungsfrist,
  • eine nachvollziehbare Preisgarantie,
  • faire Bonusbedingungen,
  • eine sichere Zahlungsweise.

Ein guter Zeitpunkt für die Prüfung ist der Erhalt der Jahresabrechnung. Dann kennst du deinen tatsächlichen Verbrauch und kannst den bestehenden Vertrag sachgerecht mit aktuellen Angeboten vergleichen.

Wer seinen Stromtarif regelmäßig kontrolliert, muss nicht automatisch wechseln. Er reduziert aber das Risiko, über längere Zeit in einem unpassenden oder unnötig teuren Vertrag zu bleiben.

Stand: 30. Juli 2026. Der Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche oder vertragliche Prüfung.

Quellen

  1. § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit – Öffnet in einem neuen Tab Gesetze im Internet Abgerufen: 30.07.2026
  2. Verbraucherzentrale – Wechsel zu einem neuen Energieanbieter – Öffnet in einem neuen Tab Verbraucherzentrale Abgerufen: 30.07.2026
  3. § 20 StromGVV – Kündigung – Öffnet in einem neuen Tab Gesetze im Internet Abgerufen: 30.07.2026
  4. § 41 EnWG – Energielieferverträge – Öffnet in einem neuen Tab Gesetze im Internet Abgerufen: 30.07.2026
  5. § 20a EnWG – Lieferantenwechsel – Öffnet in einem neuen Tab Gesetze im Internet Abgerufen: 30.07.2026
  6. Bundesnetzagentur – Ersatzversorgung – Öffnet in einem neuen Tab Bundesnetzagentur Abgerufen: 30.07.2026
  7. Verbraucherzentrale – Checkliste für den Anbieterwechsel – Öffnet in einem neuen Tab Verbraucherzentrale Abgerufen: 30.07.2026
  8. § 41a EnWG – Stromtarife und Festpreisverträge – Öffnet in einem neuen Tab Gesetze im Internet Abgerufen: 30.07.2026
  9. Umweltbundesamt – Herkunftsnachweise und Stromkennzeichnung – Öffnet in einem neuen Tab Umweltbundesamt Abgerufen: 30.07.2026
  10. Umweltbundesamt – Ökostrom und Gütesiegel – Öffnet in einem neuen Tab Umweltbundesamt Abgerufen: 30.07.2026
  11. Stromspiegel – Stromverbrauch im Haushalt – Öffnet in einem neuen Tab Stromspiegel / co2online Abgerufen: 30.07.2026
  12. Bundesnetzagentur – Lieferantenwechsel – Öffnet in einem neuen Tab Bundesnetzagentur Abgerufen: 30.07.2026
  13. Bundesnetzagentur – Preisbestandteile und Tarife – Öffnet in einem neuen Tab Bundesnetzagentur Abgerufen: 30.07.2026